Urheberrecht: Nutzung geschützter Werke in der Berichterstattung über Tagesereignisse bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Zustimmung des Urhebers – Zitat durch Link auf rechtmäßig in der konkreten Gestalt zugänglich gemachtes Werk – “Spiegel Online” (Urteil vom 29.07.2019, C-516/17)
Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er keine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung der Reich-211weite der in ihm aufgeführten Ausnahmen oder Beschränkungen darstellt.…
EuGH, EWS 2019, 210-219 (Urteil vom 29.07.2019, C-516/17)
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