EuGH
Die Vergaberichtlinie 2004/18 ist nicht anzuwenden, wenn eine öffentliche Einrichtung ein Grundstück verkauft, für das eine Gebietskörperschaft beabsichtigt, später einen öffentlichen Bauauftrag zu vergeben (Abgrenzung: zweistufiges Vergabeverfahren) - "Helmut Müller"
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b, Art. 1 Abs. 3;
Bauaufträge, öffentliche, Grundstücksverkauf durch öffentliche Einrichtung, Absicht, Bauleistungen zu erbringen, die städtebaulichen Zielen einer Gebietskörperschaft entsprechen, Begriff des Bauauftrags, unmittelbares wirtschaftliches Interesse des Auftraggebers, Übernahme einklagbarer Verpflichtungen, Begriff der Baukonzession, Risikoübernahme, (bloße) Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeiten, (kein) zweistufiges Vergabeverfahren, (keine) Anwendung der Vergaberichtlinie 2004/18, Vergabe, Vergaberichtlinie, Anwendungsbereich, Aufträge, Begriff, entgeltlicher Vertrag, Baukonzession, (keine) Anwendung der Vergaberichtlinie
EuGH
vom 25.03.2010
- Rs. C-451/08
EWS
2010, 144
(Heft 4)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.