EuGH
Die nationalen Kontrollstellen für die Überwachung der Verarbeitung personen-bezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wett-bewerbsunternehmen dürfen keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein
Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2;
Datenschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen, nationale Kontrollstellen, (völlige) Unabhängigkeit, (keine) staatliche Aufsicht, Art. 28 der Richtlinie 95/46, Demokratieprinzip, Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit, der loyalen Zusammenarbeit, EMRK, Datenschutz Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen, Subsidiaritätsprinzip, Zusammenarbeit, loyale, Einzelermächtigung, begrenzte
EuGH
vom 09.03.2010
- Rs. C-518/07
EWS
2010, 140
(Heft 4)
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