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EWS 1993, 296
 
BGH
EWG-Kartellrecht und nationales Recht bei Prüfung von Ausschließlichkeitsbindungen

BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - KVZ 10/92;

BGH vom 18.05.1993 - KVZ 10/92
EWS 1993, 296 (Heft 9)
Aus den Gründen»I. Die Betroffene (TUI), die Beteiligte zu 2 (NUR) sowie die Beschwerdeführerin (ITS) sind bundesweit tätige Reiseveranstalter.Nach den Umsatz- und Teilnehmerzahlen der Geschäftsjahre 1986/87 und 1887/88 ist TUI die größte inländische Anbieterin von Pauschalreisen, NUR die zweitgrößte Anbieterin und ITS die viertgrößte Anbieterin.TUI hat mit den für sie tätigen hauptgewerblichen Reisebüros (1986: 2506) gleichlautende, jeweils nur für ein Geschäftslokal geltende Agenturverträge ...

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