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EWS 2011, 59
 
EuGH
Ein Mitgliedstaat kann aufgrund der ihm nach Art. 28 c Teil A Buchst. a der 6. Mehr-wertsteuerrichtlinie zustehenden Befugnisse die Steuerbefreiung für eine tatsächlich erfolgte innergemeinschaftliche Lieferung bei aktiver Teilnahme des Verkäufers an der Hinterziehung versagen - "R"

Art. 28 c Teil A Buchst. a; Mehrwertsteuerrichtlinie, Sechste, Lieferung, innergemeinschaftliche, Steuerbefreiung, Versagung bei aktiver Teilnahme des Verkäufers an Hinterziehung, Verschleierung der Identität des Erwerbers, Abgrenzung der Steuerhoheit, Ausübung der Befugnisse, Beweisregelung, Beachtung allgemeiner Rechtsgrundsätze der Union, Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Neutralität der Mehrwertsteuer, Art. 28 c Teil A Buchst. a der Richtlinie, Art. 28 c Teil A Buchst. a der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, Steuerhinterziehung, Versagung der Steuerbefreiung für Verkäufer, aktive Teilnahme an S., Steuerhoheit, siehe Besteuerungszuständigkeit, Besteuerungszuständigkeit, Ausübung der Befugnisse durch Mitgliedstaat, Besteuerung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Neutralität, siehe auch Mehrwertsteuerrichtlinie

EuGH vom 07.12.2010 - Rs. C-285/09
EWS 2011, 59 (Heft 1)

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