Ein Mitgliedstaat muss die Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung auch für zur Ausfuhr in Drittländer bestimmte Erzeugnisse aus seinem Hoheitsgebiet beenden – “Feta” (Urteil vom 14.07.2022, C-159/20)
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 11. 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeug-178nisse und Lebensmittel verstoßen, dass es die Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) “Feta” durch dänische Milcherzeuger zur Bezeichnung von Käse, …
EuGH, EWS 2022, 177-178 (Urteil vom 14.07.2022, C-159/20)
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