Kfz-Typgenehmigung: Eine Software, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems, verringert, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung – keine geringfügige Vertragswidrigkeit – “Porsche Inter Auto und VW” (Urteil vom 14.07.2022, C-145/20)
Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 5. 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass ein Kraftfahrzeug, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge fällt, …
EuGH, EWS 2022, 171-177 (Urteil vom 14.07.2022, C-145/20)
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