EuErbVO: Die Urkunde eines polnischen Notars über die Bestätigung der Erben- stellung ist keine gerichtliche “Entschei- dung”, aber eine öffentliche Urkunde – “WB” (Urteil vom 23.05.2019, C-658/17)
Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 7. 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, dass es für die Einstufung der Notare als “Gericht” nicht entscheidend ist, …
EuGH, EWS 2019, 175-176 (Urteil vom 23.05.2019, C-658/17)
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