Verbraucherrechte: Der Widerruf eines Fernabsatzvertrages über eine Matratze ist nicht aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen ausgeschlossen, wenn die Schutzfolie entfernt wurde – “slewo” (Urteil vom 27.03.2019, C-681/17)
Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2011 über die Rechte der Verbraucher [. . .] ist dahin auszulegen, dass eine Ware wie eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher177 nach der Lieferung entfernt wurde, nicht unter den Begriff “versiegelte Waren . . ., die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde” im Sinne dieser Vorschrift fällt.…
EuGH, EWS 2019, 176-177 (Urteil vom 27.03.2019, C-681/17)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.