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EWS 2009, 337
 
EuGH
Für die Klage auf Ausgleichs-zahlung wegen Annullierung eines inner-gemeinschaftlichen Fluges ist nach Wahl des Klägers das Gericht des Abflugs- oder des Ankunftsortes zuständig (Gerichtsstand des Erfüllungsortes) - "Rehder"

Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art.  7 Abs.  1, Art.  1; EuGVO, Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Beförderungsvertrag im Luftverkehr, Ausgleichszahlung bei Annullierung von Flügen, VO Nr. 261/2004, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVO, Zuständigkeit, gerichtliche, Annullierung, siehe Luftverkehr, Luftverkehr, Annullierung von Flügen, Ausgleichszahlung, Beförderungsvertrag, Gerichtsstand des Erfüllungsorts

EuGH vom 09.07.2009 - Rs. C-204/08
EWS 2009, 337 (Heft 8)

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