EuGH
Eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Hersteller und ursprünglichem Erwerber wirkt gegenüber dem Enderwerber in einer Vertragskette von Eigentumsüber-tragungen nur, wenn dieser ausdrücklich zustimmt - "Refcomp"
Nr. 44/2001 Art. 23;
EuGVVO, Gerichtsstandsvereinbarung, Hersteller/Ersterwerber, Kette von Verträgen, Eigentumsübertragungen, (Un)Wirksamkeit gegenüber Haftungsklage des Enderwerbers, Zustimmungserfordernis, Vertragsautonomie, Art. 23 Abs. 1 EuGVVO, Hersteller, Ersterwerber, Haftungsklage, (Un)Wirksamkeit gegenüber Enderwerber, Wirksamkeit gegenüber Haftungsklage des Enderwerbers nur bei Zustimmung, Art. 23 Abs. 1 EuG, Wirksamkeit gegenüber Enderwerber nur bei Zustimmung, Zuständigkeit, gerichtliche
EuGH
vom 07.02.2013
- Rs. C-543/10
EWS
2013, 202
(Heft 5)
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