EuGH
Geltung sozialrechtlicher Vorschriften für Arbeitgeber eines anderen Mitgliedstaates bei Entsendung von Arbeitnehmern
EuGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - C-369/96;
EuGH
vom 23.11.1999
- C-369/96
EWS
2000, 221
(Heft 5)
Urteilstenor1. Die Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art. 50 EG) schließen es nicht aus, daß ein Mitgliedstaat einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und vorübergehend Arbeiten im ersten Staat ausführt, vorschreibt, den von ihm entsandten Arbeitnehmern die Mindestvergütung zu zahlen, die in dem im ersten Mitgliedstaat geltenden Tarifvertrag festgelegt ist, sofern die betreffenden Bestimmungen hinreichend genau und zugänglich ...
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