EuGH
In Italien hergestellter »falscher« Parmesan-Käse genießt nicht den Schutz der Übergangsregelung für Ursprungsbezeichnungen
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - C-66/00;
EuGH
vom 25.06.2002
- C-66/00
EWS
2002, 380
(Heft 8)
UrteilstenorArt. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. 7. 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in der durch die Verordnung (EG) Nr. 535/97 des Rates vom 17. 3. 1997 geänderten Fassung ist so auszulegen, dass Erzeugnisse, die aus dem Mitgliedstaat stammen, der die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung erwirkt hat, um deren Schutz gemäß Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstaben a und b der Verordnung ...
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