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EWS 2013, 478
 
EuGH
Der Grundsatz der Bilanzwahrheit erlaubt keine Abweichung von der Bewertung auf Grundlage der Anschaffungs-/Herstellungskosten, wenn diese niedriger sind als der tatsächliche Wert - "GIMLE"

Art. 2 Abs. 3-5, Art. 32; Jahresabschluss, Bilanzwahrheit, Geschäftsanteile, Bewertung auf Grundlage der Anschaffungs-/Herstellungskosten, Abweichung, Bewertung zum tatsächlichen Wert, Vorsichtsprinzip, Art. 2 Abs. 3-5, Art. 32 Richtlinie 78/660/EWG, Bewertung, Anschaffungs-/Herstellungskosten, tatsächlicher Wert

EuGH vom 03.10.2013 - Rs. C-322/12
EWS 2013, 478 (Heft 12)

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