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EWS 2012, 205
 
EuGH
Unterschiedliche Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer auf Namensaktien je nach Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der emittierenden Gesell-schaft ist nicht verhältnismäßig - "Halley"

Art. 63; Erbschaftsteuer, Namensaktien, Bewertung, längere Verjährungsfrist bei gebietsfremden Gesellschaften, Kapitalverkehrsfreiheit, Beschränkung, Rechtfertigungsgründe, Wirksamkeit der Steuerkontrolle, Bekämpfung der Steuerhinterziehung, (Un-)Verhältnismäßigkeit, Besteuerung, Steuern, direkte, Steuerkontrolle, Wirksamkeit, Rechtfertigung, Steuerhinterziehung, Bekämpfung, Namensaktie, Verjährungsfrist, unterschiedliche Länge je nach Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung, Aktie, Namensaktie siehe dort

EuGH vom 15.09.2011 - Rs. C-132/10
EWS 2012, 205 (Heft 5)

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