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EWS 2013, 472
 
EuGH
Ein Mitgliedstaat muss den (endgültigen) Veräußerungs-verlust für eine in einem anderen Mitglied-staat belegene Immobilie nicht zum Abzug von inländischen steuerpflichtigen Einkünften zulassen - "K"

Art. 63, Art. 65; Kapitalverkehrsfreiheit, Veräußerungsverlust, Immobilie, Nichtabziehbarkeit, unterschiedliche Behandlung gebietsfremder Steuerpflichtiger, Rechtfertigung, ausgewogene Verteilung der Besteuerungsbefugnis, DBA Frankreich-Finnland, Kohärenz der Steuerregelung, unmittelbarer Zusammenhang Steuervorteil/Belastung, Verhältnismäßigkeit, Steuern, direkte, Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten, (keine) Rechtfertigung aus unterschiedlichem Belegenheitsort, Verlustabzug, Veräußerung einer Immobilie, Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, Veräußerung, Immobilie in anderem Mitgliedstaat, Versagung des Verlustabzugs, Steuerhoheit, Aufteilung, ausgewogene, zwingende Gründe des Allgemeininteresses, Steuerflucht, Bekämpfung, rein künstliche Konstruktion, Doppelbesteuerungsabkommen, Nichtberücksichtigung bei (unbeschränkt) Steuerpflichtigem, unterschiedliche Behandlung Gebietsfremder

EuGH vom 07.11.2013 - Rs. C-322/11
EWS 2013, 472 (Heft 12)

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