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EWS 2011, 107
 
EuGH
Eine Erbschaft-steuerermäßigung kann nicht auf Zuwendungen an Organisationen ohne Gewinnzweck beschränkt werden, die ihren Sitz im Besteuerungsstaat oder im Wohn- oder Tätigkeitsstaat des Erblassers haben - "Missionswerk Heukelbach"

Art. 63; Kapitalverkehrsfreiheit, Erbschaftsteuer, Ermäßigung, Beschränkung auf Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Besteuerungsstaat oder im Wohn- oder Tätigkeitsstaat des Erblassers, keine Rechtfertigung, Steuern, direkte, Erbschaftsteuerermäßigung

EuGH vom 10.02.2011 - Rs. C-25/10
EWS 2011, 107 (Heft 3)

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