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EWS 2011, 102
 
EuGH
Die Führung der Berufsbezeichnung als "ügyvéd" (Anwalt in Ungarn) durch einen deutschen Anwalt darf von einer Kammermitgliedschaft im Aufnahmestaat Ungarn abhängig gemacht werden - Verhältnis von Hochschuldiplomrichtlinie und Richtlinie 89/48/EWG - "Ebert"

Rechtsanwalt, Berufsausübung unter der Berufsbezeichnung des Aufnahmestaats, Zugang zum reglementierten Beruf, ügyvéd (Rechtsanwalt in Ungarn), Voraussetzungen, Kammermitgliedschaft im Aufnahmestaat, Anwendung von durch das Allgemeininteresse gerechtfertigten nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verhältnis der Richtlinie 89/48/EWG zur Richtlinie 98/5/EG, Hochschuldiplomrichtlinie, Qualifikationserwerb in Deutschland, Berufsausübung unter der Berufsbezeichnung ügyvéd" in Ungarn, Kammermitgliedschaft in Ungarn, Berufsausübung unter der Berufsbezeichnung ügyvéd in Ungarn, Beruf, reglementierter, Ausübung unter der Berufsbezeichnung des Aufnahmestaats

EuGH vom 03.02.2010 - Rs. C-359/09
EWS 2011, 102 (Heft 3)

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