Kartellverbot: Keine Ausnahme für Preis-/Mengenabsprachen und Informationsaustausch zwischen verschiedenen oder – außerhalb der Verfolgung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik – zwischen denselben Erzeugerorganisationen – “Französischer Chicoréemarkt” (Urteil vom 14.11.2017, C-671/15)
Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung Nr. 26 des Rates vom 4. 4. 1962 zur Anwendung bestimmter342 Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen, Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. 10. 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse, Art. 2 der Verordnung (EG) Nr.…
EuGH, EWS 2017, 341-345 (Urteil vom 14.11.2017, C-671/15)
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