Unmittelbare Geltung einer Richtlinie gegenüber einer von einem Mitgliedstaat mit Aufgaben im öffentlichen Interesse betrauten privatrechtlichen Stelle als einer dem Staat zuzurechnenden Einrichtung – Kfz-Haftpflicht für Personenschäden von Insassen eines nicht im erforderlichen Umfang versicherten Fahrzeugs – “Farrell” (Urteil vom 10.10.2017, C-413/15)
Art. 288 AEUV ist dahin auszulegen, dass er als solcher nicht ausschließt, dass einer Einrichtung, die nicht alle in den Rn. 18 und 20 des Urteils vom 12. 7. 1990, Foster u. a. (C-188/89, EU:C:1990:313), genannten Eigenschaften aufweist, die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden können.
EuGH, EWS 2017, 345-348 (Urteil vom 10.10.2017, C-413/15)
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