Massenentlassung: Eine behördliche Untersagung muss darauf ausgerichtet sein, ein gerechtes Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmerschutz/Beschäftigung sowie Niederlassungs- und Unternehmerfreiheit herzustellen – “AGET Iraklis” (Urteil vom 21.12.2016, C-201/15)
Die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. 7. 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, nach der ein Arbeitgeber bei Fehlen einer Einigung mit den Arbeitnehmervertretern über eine beabsichtigte Massenentlassung eine solche Entlassung nur vornehmen kann, …
EuGH, EWS 2017, 50-51 (Urteil vom 21.12.2016, C-201/15)
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