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EWS 2011, 494
 
EuG
Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung - Zurechnung zur Muttergesellschaft und späteren Rechtsnachfolgerin - Beweismittel, Beweiswert und Beweismaß - in dubio pro reo - Berechnung der Geldbuße

Art. 81, Art. 253;Art. 53; Kartellrecht, Zuwiderhandlung, Dauer und Schwere, Beweismittel, Beweiswert, Beweismaß, in dubio pro reo, Zurechnung zur Muttergesellschaft, bestimmender Einfluss, Vermutung, (spätere) Rechtsnachfolge, Berechnung der Geldbuße, Grundbetrag, mildernde Umstände, Natriumchlorat-Kartell, Muttergesellschaft, Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft, Zurechnung

EuG vom 25.10.2011 - Rs. T-348/08
EWS 2011, 494 (Heft 11)

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