Plattformbetreiber nehmen eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter, von Nutzern rechtswidrig hochgeladener Inhalte vor, wenn sie über die bloße Bereitstellung der Plattform hinaus dazu beitragen, der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Inhalten zu verschaffen – “Peterson/Google, YouTube” und “Elsevier/Cyando” (Urteil vom 22.06.2021, C-682/18)
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass seitens des Betreibers einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform, auf der Nutzer geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich machen können, …
EuGH, EWS 2021, 161-173 (Urteil vom 22.06.2021, C-682/18)
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