EuG
Sprachenregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) verstößt nicht gegen Diskriminierungsverbot
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - T-120/99;
EuG
vom 12.07.2001
- T-120/99
EWS
2002, 293
(Heft 6)
Aus den GründenRechtlicher Rahmen(1) Der Sprachengebrauch in Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: Amt) ist in Art. 115 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. 12. 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) geregelt. Dieser Artikel lautet:»1) Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft einzureichen.2) Die Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, ...
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