EuGH
Die Befreiung der Hersteller und Importeure von der Abgabe für Privatkopien bei eindeutig anderem Gebrauch muss auf allgemein anwendbarer Bestimmung beruhen - Beschränkung des Erstattungsanspruchs - "Nokia Italia"
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b; Art. 20;
Geistiges Eigentum, siehe auch Urheberrecht, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht, Abgabe für Privatkopie, gerechter Ausgleich, Befreiung der Hersteller und Importeure bei eindeutig anderem Gebrauch, nationale Beschränkung des Erstattungsanspruchs, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2001/29/EG, Art. 20 EGRC, Privatkopie, geistiges Eigentum, Befreiung der Hersteller und Importeure von der Abgabe bei eindeutig anderem Gebrauch, Gleichbehandlungsgrundsatz
EuGH
vom 22.09.2016
- Rs. C-110/15
EWS
2016, 294
(Heft 05)
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