Verbraucherschutz: Ist die Telefonnummer auf der Website unter “Kontakt” angegeben und als verfügbar anzusehen, muss sie in die verwendete Musterbelehrung für die Ausübung des Widerrufsrechts aufgenommen werden – “EIS” (Urteil vom 14.05.2020, C-266/19)
Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2011 über die Rechte der Verbraucher [. . .] ist dahin auszulegen, dass die nach dieser Bestimmung “gegebenenfalls” anzugebende Telefonnummer eines Unternehmers in einer Situation, in der sie dergestalt auf seiner Website zu finden ist, dass einem Durchschnittsverbraucher, …
EuGH, EWS 2020, 166-169 (Urteil vom 14.05.2020, C-266/19)
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