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EWS 2011, 443
 
EuGH
Verjährungsfrist für die Rückerstattung von Abgaben, die aufgrund eines mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärten gemischten Beihilfe- und Abgabensystems entrichtet wurden, das durch ein neues konformes System ersetzt wird - Emmott-Rechtsprechung - unterschiedliche Frist für Vermittler - Effektivitätsprinzip - "Q-Beef"

Art. 87; Beihilfen, staatliche, Abgaben, rechtsgrundlose, gemischtes System, Rückerstattung, Dauer der Verjährungsfrist, Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz, unterschiedliche Verjährungsfristen für vom Staat und von Einzelnen beizutreibende Forderungen, Vermittler, Regressanspruch, gerichtliche Feststellung der Unvereinbarkeit mit Unionsrecht, Beginn der Verjährungsfrist, Emmott-Rechtsprechung, Erstattung, staatliche Beihilfen, Verjährungsfrist, Dauer und Fristbeginn, rechtsgrundlose Abgaben, Tag des Fristbeginns, unterschiedlich lange Verjährungsfristen für vom Staat und von Einzelnen beizutreibende Forderungen, Äquivalenzgrundsatz, Dauer und Beginn der Verjährungsfrist, Effektivitätsgrundsatz

EuGH vom 08.09.2011 - verb. Rs. C-89/10 und C-96/10
EWS 2011, 443 (Heft 10)

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