Warenverkehrsfreiheit: Festsetzung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist eine Maßnahme gleicher Wirkung, die durch den Gesundheitsschutz nicht gerechtfertigt ist – “Deutsche Parkinson” (Urteil vom 19.10.2016, C-148/15)
Art. 34 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die vorsieht, dass für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festgesetzt werden, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne dieses Artikels darstellt, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken.…
EuGH, EWS 2016, 287-290 (Urteil vom 19.10.2016, C-148/15)
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