Erfüllung kundenbezogener Sorgfaltspflichten im Rahmen von Banking-as-a-Service-Angeboten durch zuverlässige Dritte
Banking-as-a-Service-Anbieter greifen bei der Erfüllung ihrer Kundenidentifzierungspflichten häufig auf per se zuverlässige Dritte i. S. v. § 17 Abs. 1 GwG (z. B. Kreditinstitute oder Zahlungsinstitute) zurück. Die eingesetzten Dritten wiederum schalten zur Durchführung der Kundenidentifzierung Anbieter von Videoidentifizierungsverfahren ein. Der Wortlaut des Rundschreibens 3/2017 (GW) der BaFin scheint jedoch eine derartige Sub-Auslagerung zu verbieten. …
Frey/Virgüez, GWuR 2023, 65-68
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