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IHC 2023, 13
 
„Erschrockensein“ reicht nicht für Schadenersatz

Das OLG Hamm hat einer vom so genannten „Facebook-Scraping“ Betroffenen keinen Schadensersatz wegen eines immateriellen Schadens zugesprochen. Verstöße gegen die DSGVO lägen zwar vor, es fehle aber an der Geltendmachung eines konkreten immateriellen Schadens. Ein nicht näher bestimmtes Gefühl der Angst oder Erschrockenheit reicht demnach nicht aus, um einen Schadensersatz zu begründen „Scraping“ leitet sich vom englischen Wort to scrape, …

IHC 2023, 13

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