Asset-Deal-Erwerber ist kein Rechtsnachfolger für Vertragsstrafeversprechen zu Lichtbildnutzung (Urteil vom 26.09.2022, 14 O 225/21)
Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen der Nutzung des streitigen Fotos. Die Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Zwar hat die Beklagte vom Unterlassungsschuldner bestimmte Vermögenswerte im Wege eines 864“Asset Deals” erworben. Vorliegend ist jedoch keine Rechtsnachfolge auf die Beklagte ersichtlich. Im Übrigen ist vom darlegungs- und beweisbelasteten Kläger keine Schuldübernahme der Beklagten schlüssig vorgetragen worden. …
LG Köln, K&R 2022, 863-865 (Urteil vom 26.09.2022, 14 O 225/21)
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