Berichterstattung über nicht öffentlich gemachte Liebesbeziehung (Urteil vom 05.12.2023, VI ZR 1214/20)
a) Eine Berichterstattung über eine nicht öffentlich gemachte Liebesbeziehung und ihr Ende sind Teil der Privatsphäre beider daran beteiligter Partner. Sie berührt damit die Privatsphäre beider Partner, soweit diese für potenzielle Leser identifizierbar sind. Dabei ist nicht entscheidend, ob alle oder ein erheblicher Teil der Adressaten der Berichterstattung oder gar der „Durchschnittsleser“ die betroffene Person identifizieren können. …
BGH, K&R 2024, 205-209 (Urteil vom 05.12.2023, VI ZR 1214/20)
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