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K&R 2022, 203
OLG Frankfurt a. M. 
Irreführendes Versprechen von zusätzlichem Datenvolumen nach Vertragskündigung (Urteil vom 16.09.2021, 6 U 133/20)

Die Beklagte hat gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie damit geworben hat, dass der Kunde bei einem Anruf 1 GB Datenvolumen voraussetzungslos erhalte und dem Kunden bei dem Anruf dagegen mitgeteilt hat, dass die zusätzliche Voraussetzung der Kündigungsrücknahme zu erfüllen sei. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2022, 203-204 (Urteil vom 16.09.2021, 6 U 133/20)

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