Keine Unlauterkeit des Hoheitsträgers bei Wirtschaftsförderung durch Internetpräsenz (Beschluss vom 26.11.2021, 3 U 2473/21)
Bei zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Erfüllung der gesetzlich obliegenden Aufgaben eines Hoheitsträgers liegt keine Unlauterkeit gegenüber Verlagen vor. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze für die Bewertung gemeindlicher Publikationen lassen sich auch auf Internetportale übertragen. Allerdings sind hierbei die Besonderheiten einer Website gegenüber einer gedruckten Zeitung im Rahmen der Gesamtwürdigung jeweils bei den einzelnen Kriterien zu berücksichtigen. …
OLG Nürnberg, K&R 2022, 211-215 (Beschluss vom 26.11.2021, 3 U 2473/21)
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