Trotz unzureichender Anrede-Optionen im Online-Formular kein Anspruch auf Entschädigung (Urteil vom 14.12.2021, 24 U 19/21)
Die Geschlechtsauswahl eines Kundenportals mit den Optionen “Frau” oder “Herr” ist geeignet, Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität zu benachteiligen. Trotzdem muss daraus kein Entschädigungs- oder Unterlassungsanspruch resultieren. Ein Anspruch auf Unterlassung liegt nicht vor, weil der Anbieter die Auswahlmöglichkeiten der Geschlechter mit einer dritten Wahlmöglichkeit “Divers/keine Anrede” angepasst hat. …
OLG Karlsruhe, K&R 2022, 207-211 (Urteil vom 14.12.2021, 24 U 19/21)
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