Reasonable Doubt: Mit Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts erlischt die Aktivlegitimation (Beschluss vom 17.04.2015, 6 W 14/15)
Ein Filmhersteller, der ausschließliche Nutzungsrechte an einem Film vergeben hat, kann selber gegen das unberechtigte öffentliche Zugänglichmachen des Films nur dann vorgehen, wenn er ein eigenes materielles Interesse an der Unterbindung der Rechtsverletzung nachweist. Darauf, dass dem Urheber auch nach Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte stets ein selb-411ständiges Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter verbleibt, …
OLG Köln, K&R 2015, 410-412 (Beschluss vom 17.04.2015, 6 W 14/15)
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