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K&R 2023, 689
BGH 
Registerportal-Eintrag als allgemeinkundige Tatsache (Beschluss vom 24.05.2023, VII ZB 69/21)

Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2023, 689 (Beschluss vom 24.05.2023, VII ZB 69/21)

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