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K&R 2023, 689
OLG Hamm 
Unerlaubte Werbung durch Kontaktierung über Internetportal (Beschluss vom 03.05.2023, 18 U 154/22)

Die Klägerin kann aus der Akquise-Vereinbarung keine Rechte herleiten, weil der Vertrag nichtig ist. Die Akquise-Vereinbarung ist nämlich darauf gerichtet, unzulässige geschäftliche Handlungen durchzuführen und verpflichtet damit zu einem wettbewerbswidrigen Handeln.

OLG Hamm, K&R 2023, 689-691 (Beschluss vom 03.05.2023, 18 U 154/22)

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