Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Facebookseite des Arbeitgebers (Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15)
Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion “Besucher-Beiträge” Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion “Besucher-Beiträge” unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. …
BAG, K&R 2017, 427-430 (Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15)
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