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K&R 2017, 255
BGH 
Zur Erfassung des objektiven Sinngehalts einer Äußerung in Satiresendung (Urteil vom 10.01.2017, VI ZR 562/15)

Zur Erfassung ihres objektiven Sinngehalts muss eine Äußerung in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Mehr noch als beim geschriebenen Wort ist bei dem in einem Fernsehbeitrag gesprochenen Wort angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzen-256trierten Eindrücke in den Blick zu nehmen, …

BGH, K&R 2017, 255-258 (Urteil vom 10.01.2017, VI ZR 562/15)

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