4. Die Anforderungen an Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen sind in der BGH-Rechtsprechung geklärt (Beschluss vom 27.10.2009, VIII ZR 204/08)
Eine Preisanpassungsklausel hat einen den Kunden unangemessen benachteiligenden Inhalt (§ 307 BGB), wenn sie das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wahrt, weil sie nur ein Recht des Klauselverwenders vorsieht, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an seine Kunden weiterzugeben, nicht aber auch die Verpflichtung, bei gesunkenen eigenen Kosten den Preis für die Kunden abzusenken.…
BGH, ZNER 2010, 65-66 (Beschluss vom 27.10.2009, VIII ZR 204/08)
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