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RdF 2012, 278
Bergmann 
BGH: Informationspflicht des Anlageberaters über für die Kapitalanlage wichtige Gesetzesänderungen (Urteil vom 01.12.2011, III ZR 56/11)

Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen.

Bergmann, RdF 2012, 278 (Urteil vom 01.12.2011, III ZR 56/11)

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