EuGH: Kapitalertragsteuer auf an gebietsfremde OGAW ausgeschüttete Dividenden und EU-Kapitalverkehrsfreiheit (Urteil vom 10.05.2012, C-338/11)
Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, während solche Dividenden, die von im ersten Staat ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezogen werden, …
Behrens, RdF 2012, 276-277 (Urteil vom 10.05.2012, C-338/11)
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