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BB 2016, 1677
BGH 
Vermögensverschlechterung des Anleihegläubigers begründet kein generelles Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (Urteil vom 31.05.2016, XI ZR 370/15)

Dem Gläubiger einer Anleihe steht trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu, wenn die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigt und zeitnah entfaltet hat.

BGH, BB 2016, 1677-1680 (Urteil vom 31.05.2016, XI ZR 370/15)

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