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RdZ 2021, 142
 
Kontoinformationsdienst

Mit der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) insbesondere im ZAG unterliegen seit Januar 2018 auch Kontoinformationsdienste in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Kontoinformationsdienste sind seitdem im ZAG-Instituts-Register zu registrieren. Anders als etwa der Zahlungsauslösedienst unterliegt der Kontoinformationsdienst aber nicht einem Erlaubnisvorbehalt. …

RdZ 2021, 142

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