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RIW 2005, 394
 
EuGH
Backoffice-Tätigkeiten sind keine zu Versicherungsumsätzen gehörende Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden

EuGH, Entscheidung vom 3. April 2005 - C-472/03;

EuGH vom 03.04.2005 - Rs. C-472/03
RIW 2005, 394 (Heft 5)
Aus den Gründen1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Weigerung des Staatssecretaris van Financiën ...

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