Abgrenzung EuGVVO und EuInsVO – Anwendbarkeit der EuInsVO auf deliktische Schadensersatzklagen gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses im Sanierungsverfahren (Urteil vom 20.12.2017, C-649/16)
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung auf eine deliktische Schadensersatzklage anzuwenden ist, die gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses wegen ihres Verhaltens bei einer Abstimmung über einen Sanierungsplan in einem Insolvenzverfahren erhoben worden ist, …
EuGH, RIW 2018, 150-152 (Urteil vom 20.12.2017, C-649/16)
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