EuGH
Anwendung der Margensonderregelung für Reisebüros/Reiseveranstalter nach Art. 26 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie auf Hotelier
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - C-308/96;
EuGH
vom 22.10.1998
- C-308/96
RIW
1999, 471
(Heft 6)
Urteilstenor1. Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage findet auf einen Hotelier Anwendung, der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises neben der Unterkunft regelmäßig auch die Beförderung von bestimmten weit entfernten Abholstellen zum Hotel und zurück sowie während des Aufenthalts für ...
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