Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ: Die ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit für Klagen, die die Eintragung oder Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben, umfasst auch Klagen, in denen die Gültigkeit inzident aufgeworfen wird (Urteil vom 13.07.2006, C-4/03)
Art. 16 Nr. 4 des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in seiner letzten Fassung gemäß dem Übereinkommen vom 29. 11. 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden ist in dem Sinne auszulegen, dass die ausschließliche Zuständigkeitsregel, …
EuGH, RIW 2006, 688-690 (Urteil vom 13.07.2006, C-4/03)
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