Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ: Kein einheitlicher Gerichtsstand für Patentverletzungsklagen gegen mehrere in verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte (Urteil vom 13.07.2006, C-539/03)
Art. 6 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der zuletzt durch das Übereinkommen vom 29. 11. 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden geänderten Fassung ist so auszulegen, dass er im Rahmen eines Rechtsstreits wegen Verletzung eines europäischen Patents, …
EuGH, RIW 2006, 685-688 (Urteil vom 13.07.2006, C-539/03)
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